Allgemeines
Unsere Preise verstehen sich als reine Gerätekosten ohne Bedienungspersonal, Treibstoff und Transport. Als Miettag gilt der Arbeitstag von 7:00 bis 17:00 Uhr bzw. die Fünf-Tage-Woche. Minderzeiten werden nach schriftlicher Absprache entsprechend den Preisen angepasst und berücksichtigt. Die Mietzeit beginnt mit Abholung, Abtransport bzw. Einweisung und endet mit Übergabe an Kamout e.U.
Vermietungen liegen unseren Vermietbedingungen zugrunde.
Gültigkeit
Sie mieten von uns zu den folgenden Bedingungen, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Anders lautenden Bedingungen wird vorsorglich widersprochen. Dies gilt gleichermaßen für alle zukünftigen Vermietungen, selbst dann, wenn beim Zustandekommen des jeweiligen Vertrages nicht ausdrücklich auf die Wirksamkeit dieser Bedingungen hingewiesen wird.
Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Einsatzbedingungen für Hubarbeitsbühnen
Bei Übergabe der Arbeitsbühne weisen wir eine oder mehrere von Ihnen beauftragte Personen, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben und die vom Gesetzgeber auferlegten Bedingungen erfüllen, in die Handhabung der Geräte ein.
Den von Ihnen beauftragten Personen werden bei Übergabe Fahrzeugpapiere, Bedienungsanleitung und Wartungshinweise übergeben. Sie verpflichten sich, vor Inbetriebnahme des Gerätes vom Inhalt aller übergebenen Unterlagen Kenntnis zu nehmen und alle Hinweise zu beachten. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten haften Sie für alle Schäden, auch ohne eigenes Verschulden.
Nur die von uns eingewiesenen Personen sind zum Bedienen des Gerätes berechtigt und müssen dies (laut Unfallverhütungsvorschrift) schriftlich bestätigen.
Ohne unsere schriftliche Zustimmung ist eine entgeltliche oder auch unentgeltliche Weitergabe der Arbeitsbühne an andere Personen oder Firmen nicht erlaubt.
Sollten Sie während des Einsatzes der Arbeitsbühne einen Defekt feststellen oder vermuten, werden Sie das Gerät sofort still legen und uns unverzüglich benachrichtigen. Wir sind verpflichtet, gemeldete Schäden innerhalb kürzester Zeit entsprechend unserer technischen und organisatorischen Möglichkeiten zu beheben.
Sie überprüfen täglich den Motor- und den Hydraulik-Ölstand sowie den Wasserstand der Batterie und werden diese gegebenen falls auf Ihre Kosten auffüllen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die auf Betriebsstoffmangel zurückzuführen sind.
Bei Beschädigung oder extremen Verschmutzungen der Geräte, verursacht durch unsachgemäße Behandlung oder mangelhaften Schutz (Abdecken bei Spritz-, Maler-, Schweißarbeiten etc.) tragen Sie die Reparatur- und Reinigungskosten. Als Rechnungsgrundlage gelten unsere Kundendienst- und Montage Bedingungen. Darüber hinaus tragen Sie, soweit nachweisbar, den Schaden aus Mietausfall während der Instandsetzungszeit.
Sie mieten und bezahlen unsere Arbeitsbühne vom Zeitpunkt der Abfahrt des Gerätes von unserem jeweiligen Stützpunkt bis zur Rückkehr dorthin.
Bei Selbstfahrergeräten beinhaltet der Mietpreis ausschließlich die Gerätekosten ohne Treibstoff und Betriebsmittel. Die Mietpreise beziehen sich ausschließlich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer von 9 Stunden. Falls Sie einen Zwei oder Dreischichtbetrieb wünschen, bedarf dies gesonderter Vereinbarungen sowie unserer schriftlichen Zusage. Abrechnungsgrundlage sind die jeweils gültigen Miettarife.
Ausfallzeiten des Gerätes, die auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind, berechtigen Sie nicht zur Mietpreisminderung.
Allgemeine Einsatzbedingungen
Wir verpflichten uns, für die im Mietvertrag genannte Zeit Ihnen, dem Mieter, ein technisch einwandfreies Gerät zu überlassen.
Wir sind berechtigt, Ihnen andere Geräte zur Verfügung zu stellen, wenn diese Ihren Mindestanforderungen entsprechen. Um Ihren Einsatzanforderungen voll zu entsprechen und Fehlbestellungen zu vermeiden, stellen wir auf Anfrage für die Geräte Arbeitsdiagramme und die jeweils entsprechenden technischen Daten zur Verfügung. Bei besonders schwierigen Einsätzen, wird Ihnen empfohlen, unseren Berater zu einer Ortsbesichtigung anzufordern. Deshalb tragen Sie die Verantwortung dafür, dass das Gerät für den von Ihnen vorgesehenen Einsatz geeignet ist.
Bei Fehlbestellungen von Geräten, z.B. durch unrichtig eingeschätzte Arbeitshöhe, mangelhafter seitlicher Reichweite u.ä., die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, sind wir berechtigt, Ihnen die mit dem Einsatz verbundenen Kosten und die volle Ausfallmietzeit zu berechnen.
Der Mieter ist allein verantwortlich für den flüssigen Ablauf der Arbeiten, den unbeschränkten Zugang zu Grundstücken und Räumen, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Absperrmaßnahmen sowie den gefahrlosen Einsatz der Geräte in Bezug auf Bodenverhältnisse und Umwelt. Der Mieter ist verpflichtet, uns auf Bauten im Einsatzbereich wie Kanälen, Bohlen oder Tiefgaragen sowie auf evtl. Gewichtsbeschränkungen bei Straßenbauten usw. unaufgefordert hinzuweisen bzw. sich als Selbstfahrer vor Arbeitsbeginn zu informieren.
Bei schlechter Witterung wie Sturm, Starkregen, Eisregen sowie Aufzug eines Gewitters ist die Arbeit auf der Arbeitsbühne sofort einzustellen und die Arbeitsbühne ordnungsgemäß abzustellen.
Unsere Geräte dürfen als Arbeitsbühnen nur im Rahmen der jeweils zulässigen Korbbelastung eingesetzt werden.
Arbeitsbühnen sind zum Heben, Ziehen oder Schieben von Lasten NICHT zugelassen. Solche Arbeiten sind deshalb untersagt.
